Dänemark erklärt kriminellen Migranten den Krieg: Künftig Ausweisung ohne Einzelfallprüfung
Kopenhagen. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen verschärft die ohnehin strenge Migrationspolitik ihres Landes weiter. Ab dem 1. Mai soll eine neue Regelung gelten. Sie erlaubt die automatische Abschiebung von Ausländern, die zu Gefängnisstrafen von mehr als einem Jahr verurteilt wurden. Konkret geht es dabei um schwere Verbrechen wie Vergewaltigung oder Körperverletzung.
Dieser Schritt steht zwar im Gegensatz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Das Gericht beruft sich auf Artikel 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und verlangt stets eine individuelle Prüfung. Die dänische Regierung hält diese Vorgaben aber für überholt. Frederiksen forderte bereits im Dezember gemeinsam mit dem britischen Premier Keir Starmer eine Modernisierung der Konvention. „Es ist richtig und notwendig, daß sich die europäischen Staaten an einen Tisch setzen und sagen können, daß wir lieber unsere Länder schützen als Straftäter“, erklärte sie. Die EMRK sei unter anderen Voraussetzungen entstanden. „Damals hätten wir nicht gedacht, daß die Opfer selbst zu Tätern würden“, fügte sie hinzu.
Laut dem dänischen Migrationsministerium wurden bisher nur siebzig Prozent der im Land erfaßten Straftäter auch tatsächlich ausgewiesen. Diese Quote soll erhöht werden. In Deutschland fällt die Bilanz deutlich niedriger aus. Baden-Württemberg meldete für 2024 zwar 6.346 Abschiebungen, darunter befanden sich aber lediglich 92 schwere Straftäter. Hindernisse für eine effizientere Quote sind fehlende Reisepapiere, mangelnde Kooperation der Herkunftsländer und humanitäre Bedenken.
Neben der verschärften Abschiebungspraxis will die Regierung in Kopenhagen die Anreize für eine freiwillige Rückkehr in die Heimat verstärken. (mü)